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Allgemein  ·  08-05-2020

Erste Lockerungen beim Sport

Seit einigen Tagen sind die Ausgangsbeschränkungen in Bayern Geschichte. Was darf man nun in seiner Freizeit sportlich unternehmen? Welchen Sport darf ich ausüben? Wir haben die Antworten zusammengestellt.

 

Sport in Corona-Zeiten

Einzeltraining für Mannschaftssportarten ist wieder möglich
Einzeltraining für Mannschaftssportarten ist wieder möglich

Update 09.05.2020

 

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) teilte am Freitagabend mit...

 

Außer dem Training für Individualsportarten wird es ab Montag, 11. Mai auch Mannschaftssportarten mit dem eingeschränkten Training geben können. 

 

Damit Fußballtraining überhaupt stattfinden kann, ist die Einhaltung der Voraussetzungen aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaates zwingend vorgeschrieben. Dabei gehe es vor allem um das Einhalten von den allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch die maximale Kleingruppen-Größe mit fünf Personen (inklusive Trainer/Betreuer) muss unbedingt eingehalten werden, so die Mitteilung auf der Verbandsseite.


Update 08. Mai 2020

 

Weiterhin bleibt der Betrieb von Sportanlagen und Sporteinrichtungen geschlossen und deren Nutzung untersagt. "Bolzplätze sind übrigens keine Spielplätze im Sinne der Verordnung" und somit gesperrt!

 

Auch alle Fitnessstudios sowie Hallen- und Freibäder werden nach wie vor geschlossen bleiben.

 


INFO BLSV: 07.05.2020

Ab Montag 11. Mai 2020 können Sportvereine wieder unter Auflagen Sport anbieten. Im Rahmen einer Pressekonferenz der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag gab es positive Signale für eine Wiederaufnahme des Sports. Die Politik setzt dabei den Kurs der Umsicht und Vorsicht fort und sieht im Handlungskonzept einzelne aufeinander abgestimmte Schritte vor. 
 

Für den Sport in Bayern bedeutet dies, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben.  Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen:
 

• Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen 

 

• Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)

 

• Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen  • kontaktfreie Durchführung

 

• keine Nutzung von Umkleidekabinen

 

• konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten

 

• keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich 

 

• Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen 

 

• keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig, 

 

• keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und 

• keine Zuschauer 
 

Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiterhin geschlossen (§11).  Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten


Foto: Pixabay
Foto: Pixabay

Sport im Freien:

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Der Sport darf nur allein oder maximal in Kleingruppen von bis zu fünf Personen ausgeübt werden.

 

Ab Montag dürfen auch wieder kontaktfreie Sportarten wie zum Beispiel Tennis oder Badminton, Leichtathletik oder Golf aufgenommen werden.

 

Die Voraussetzungen sind jedoch, dass weder Umkleidekabinen noch Nassbereiche genutzt werden. Auch Gemeinschaftsräume an den Sportstätten sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. In öffentlichen Gewässern darf Wassersport betrieben werden, Schwimmen ebenso wie Rudern oder Segeln.

 

_hari

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